Wirtschaftsstrafrecht


Strafrechtliche Ermittlungen sind eine Belastungsprobe für Unternehmen und Privatpersonen.

Wir begleiten Sie von Anfang an und unterstützen Sie auch schon im Vorfeld mit unserer Beratung, damit es gar nicht erst zu Ermittlungen durch Staatsanwaltschaften etc. kommt.

 

Bei einer Durchsuchung oder Ladung zur Vernehmung gilt es trotz teils existenzbedrohlicher Vorwürfe, einen klaren Blick zu behalten. Wir helfen Ihnen dabei, mit einer engagierten Beratung und Verteidigung von Beginn an die Weichen richtig zu stellen.

 

Wir verteidigen Sie in allen Stadien des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revisionsinstanz. Dabei profitieren Sie insbesondere von unserer bundesweiten Erfahrung. In Zusammenarbeit mit den Spezialisten aus den anderen Rechtsgebieten unserer Kanzlei sowie etwaig einer externen Steuerberatung bieten wir Ihnen auch im sogenannten Nebenstraf-  und Ordnungswidrigkeitenrecht eine kompetente Beratung und Verteidigung aus einer Hand. 

 

Unsere Beratungsfelder im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts:

  • Untreue
  • Betrug
  • Geldwäsche
  • Korruption
  • Insolvenzstraftaten
  • Verstöße gegen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Medienstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Betriebsunfälle aufgrund strafrechtlich relevantem Verhalten
  • Kartellordnungswidrigkeitenrecht
  • Datenschutz Straf-  und Ordnungswidrigkeitenrecht

Unsere Kompetenzen im Bereich des Strafrechts / Wirtschaftsstrafrechts:

  • Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren
  • Zeugenbeistand
  • Beratung und Vertretung von Unternehmen
  • Begleitung interner Ermittlungen
  • Compliance-Beratung und Risk Management
  • Revisionen
  • Strafrechtliche Gutachten

Ist das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet, sollte möglichst frühzeitig mit der (anwaltlichen) Verteidigung gegen den Tatvorwurf begonnen und eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Hierbei ist es neben dem möglichst frühzeitigen Beginn mit der individuellen Verteidigung von zentraler Bedeutung, dass der Betroffene  zunächst keine Angaben zu Sache macht und sich umfassend auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft.

 

Wir sind Ihre Verteidiger und Berater im Wirtschaftsstrafrecht. Sprechen Sie uns an!      

 

Ihr Kontakt zu uns! 


Almers & Storsberg 

Wilhelmstraße 40-42

53111 Bonn

in Bürogemeinschaft mit Lehmkühler Rechtsanwälte | Steuerberater

 

Telefon: 0228/969760

Telefax: 0228/969769

E-Mail: bn (at) al-st.de